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Modernisierung des Besteuerungsverfahrens: Bundesrat stimmt dem Gesetz zu

Der Gesetzentwurf zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wurde in der vom Finanzausschuss vorgeschlagenen Fassung am 12. Mai 2016 vom Bundestag angenommen. Danach ergeben sich u. a. folgende Neuerungen:
 
  • Unberatene Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, brauchen diese erst bis Ende Juli des folgenden Jahres abzugeben.
  • Steuerberater erhalten für die Abgabe der Erklärung ihrer Mandanten Fristverlängerung bis Ende Februar des übernächsten Jahres.
  • Werden diese Fristen nicht eingehalten, muss mit einem Verspätungszuschlag von 25 € pro Monat gerechnet werden. Der Zuschlag fällt nicht zwangsläufig an, wenn keine Steuer fällig wird oder sich eine Steuererstattung ergibt. In diesem Fall steht die Festsetzung von Zuschlägen im Ermessen des Finanzamts.
  • Die Pflicht zur Vorlage von Belegen soll weitgehend entfallen. Nur auf Anforderung des Finanzamts müssen zusätzliche Nachweise vorgelegt werden.

Der Bundesrat hat am 17. Juni 2016 dem geänderten Gesetzentwurf zugestimmt.
(Quelle: Deutscher Bundestag)

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