Aktuelle Tipps: März 2013
Absenkung der betrieblichen Nutzung eines PKW unter 10 % führt nicht zur Zwangsentnahme
Die Zuordnung von Wirtschaftsgütern zur Betriebs- oder Privatsphäre erfolgt in einer Dreiteilung nach der betrieblichen Nutzung wie folgt:
(Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs)
- Beträgt sie mehr als 50 %, handelt es sich um notwendiges Betriebsvermögen,
- bei einer betrieblichen Nutzung bis zu 10 % liegt notwendiges Privatvermögen vor.
- Bei einer betrieblichen Nutzung dazwischen kann der Unternehmer wählen, welchem Bereich er es zuordnen will (sog. gewillkürtes Betriebsvermögen). Die Wahl erfolgt durch den Ausweis in der Buchführung.
(Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs)