Aktuelle Tipps: März 2013

Neues zur Entfernungspauschale

Das Bundesministerium der Finanzen hat aufgrund der Änderungen, die sich durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 ergeben haben, ein neues Schreiben veröffentlicht. Dabei ist u. a. zu beachten: 
 
  • Für die Günstigerprüfung zwischen Entfernungspauschale und tatsächlichen Aufwendungen bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel kommt es ab dem Veranlagungszeitraum 2012 zur Festschreibung des Jahresprinzips. Wer abwechselnd mit öffentlichen Verkehrsmitteln und dem Pkw zur Arbeit fährt, muss dies zukünftig nicht mehr täglich nachweisen. Die Finanzämter prüfen nur noch jahresbezogen, ob für den Steuerzahler die Pendlerpauschale oder die Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten günstiger ist.
  • Übersteigen die Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel den im Kalenderjahr insgesamt als Entfernungspauschale angesetzten Betrag, können die tatsächlichen Aufwendungen angesetzt werden.
Weitere spezielle Fragen, wie Benutzung verschiedener Verkehrsmittel, mehrere Dienstverhältnisse, Ansatz bei Körperbehinderung sollten mit dem Steuerberater besprochen werden.

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