Aktuelle Tipps: September 2014

Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung

Auch Aufwendungen für Dienstleistungen, die außerhalb des eigenen Grundstücks erbracht werden, können als haushaltsnahe Dienstleistungen begünstigt sein. Dies gilt z. B. für die Kosten eines Winterdienstes, die ein Grundstückseigentümer auf den an sein Grundstück angrenzenden öffentlichen Flächen zu erbringen hat.

Grundsätzliche Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit solcher Aufwendungen ist, dass die Dienstleistung für den Haushalt erbracht wird. Es muss sich um Tätigkeiten handeln, die üblicherweise von Familienmitgliedern erbracht werden und dem Haushalt dienen. Die Schneeräumung erfüllt diese Voraussetzungen. Sie ist eine Pflicht des Eigentümers und wird auch auf den angrenzenden öffentlichen Flächen in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt. Eine Aufteilung der Kosten ist entgegen der Auffassung der Verwaltung nicht erforderlich.
(Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs)
 

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