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Spende an Vorstiftung steuerlich nicht abzugsfähig

Eine Steuerzahlerin spendete 300.000 € am 21.11.2007 in das Stiftungskapital einer in Gründung befindlichen Stiftung. Die Stiftung wurde aber erst mit Bescheid des Regierungspräsidiums am 17.1.2008 anerkannt und war bis dahin eine sog. Vorstiftung. Die überwiesene Spende konnte nicht als Sonderausgabe geltend gemacht werden, weil die Stiftung als solche im Zahlungszeitpunkt noch nicht anerkannt war.
(Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs)

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