Aktuelle Tipps: März 2016

Höhe des Kinderfreibetrags 2014 nicht ausreichend

Vor dem Finanzgericht München wird über die Höhe des Kinderfreibetrags 2014 gestritten. Der klagende Familienvater macht geltend, dass der Freibetrag das Existenzminimum für Kinder nicht ausreichend freistellt. Sollte dieses Verfahren Erfolg haben, profitieren alle betroffenen Eltern davon. Die Steuerbescheide für 2014 enthalten hinsichtlich des Kinderfreibetrags einen Vorläufigkeitsvermerk und können damit später geändert werden.

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