Aktuelle Tipps: Juli 2017

Ausgleichszahlung zur Abfindung des Versorgungsausgleichs

Eine geschiedene Frau hatte von ihrem Ex Mann in vier Jahren insgesamt ca. 130.000 € erhalten, die dieser zur Abwendung des Versorgungsausgleichs im Rahmen der Scheidung gezahlt hatte. Der Mann war Beamter und wollte das Quasi Splitting vermeiden.

Quasi Splitting ist eine besondere Form des Versorgungsausgleichs, wenn einer der Ehegatten Beamter ist. Normalerweise steht jedem Ehegatten die Hälfte der während der Ehe erworbenen Renten  und Versorgungsanwartschaften zu. Eine einfache Übertragung ist aber zwischen Rentenversicherung und Beamtenversorgung nicht möglich. In diesem Fall begründet das Familiengericht Rentenanwartschaften in Höhe der Hälfte der Differenz in der gesetzlichen Rentenversicherung neu. Dadurch wird der Berechtigte so gestellt, als hätte ein Splitting stattgefunden.

Das Finanzamt sah die Ausgleichszahlungen bei der Frau als sonstige Einkünfte an. Denn die Ausgleichszahlungen seien eine Entschädigung für den Verzicht auf die ihr mit Renteneintritt zustehenden Renteneinnahmen. Dem stimmte der Bundesfinanzhof zu.

Hinweis: Die Entscheidung gilt nicht für Zahlungen zur Vermeidung eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs.
 

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