Aktuelle Tipps: Oktober 2017

Rechnungskopie für Vorsteuer-Vergütungsverfahren ausreichend

Ausländische Unternehmer erhalten unter bestimmten Voraussetzungen im Inland bezahlte Umsatzsteuer nur in einem besonderen Vorsteuer-Vergütungsverfahren erstattet. Hierzu müssen sie innerhalb einer bestimmten Frist, die je nach Sitzort des ausländischen Unternehmers unterschiedlich ist, dem Vergütungsantrag die Rechnungen und Einfuhrbelege beifügen. Im entschiedenen Fall war die Vergütung von Vorsteuerbeträgen für 2010 streitig. In diesem Zeitraum waren die Belege auf elektronischem Weg in „Kopie“ beizufügen. Dieses Erfordernis ist nach Auffassung des Bundesfinanzhofs auch dann gewahrt, wenn es sich nicht um eine Kopie des Originals, sondern um eine Kopie handelt, die von einer Kopie des Originals angefertigt wurde.

Hinweis: Ab dem 1. Januar 2015 müssen die Rechnungen und Einfuhrbelege auf elektronischem Weg als „eingescannte Originale“ übersandt werden. Bei begründeten Zweifeln kann das Bundeszentralamt für Steuern auch den Nachweis im Original verlangen.
 

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