Aktuelle Tipps: Juni 2014

Gewinne aus privaten Wertpapiergeschäften in Fremdwährungen sind nach dem Zeitbezugsverfahren zu ermitteln

Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren des Privatvermögens, z. B. Aktien, unterliegen als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Abgeltungsteuer. Gewinn ist der Verkaufspreis abzüglich Verkaufs- und Anschaffungskosten. Lautet das Wertpapier auf eine Fremdwährung, können sich Gewinne aus der Kursentwicklung des Wertpapiers und den Währungsschwankungen ergeben. In diesem Fall gibt es zwei Methoden der Gewinnermittlung: Das Stichtags- und das Zeitbezugsverfahren. Beim Stichtagsverfahren wird der erzielte Gewinn in Euro umgerechnet. Beim Zeitbezugsverfahren werden die jeweiligen Werte im Zeitpunkt der Anschaffung und Veräußerung umgerechnet. 

Nach dem Stichtagsverfahren würde sich ein Gewinn von 2 US $ ergeben, was nach dem Kurs im Verkaufszeitpunkt umgerechnet 1,70 € wären. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass das Zeitbezugsverfahren anzuwenden ist und in diesem Fall 10 € zu versteuern sind. 

Hinweis: Bei vor 2009 angeschafften Wertpapieren waren Gewinne nur zu versteuern, wenn die Wertpapiere innerhalb eines Jahres seit Anschaffung veräußert wurden.

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