Corona - aktuelle wirtschaftliche Hilfsmaßnahmen: Januar 2021

Wir sind für Sie da - mit Sicherheit!

Um Sie während der aktuellen coronabedingten Einschränkungen bestmöglich beraten und unterstützen zu können, haben wir weitere Vorsorgemaßnahmen getroffen. Der Schutz der Gesundheit unserer Mitarbeiter und Mandanten hat für uns oberste Priorität.
 
In der Kanzlei gelten ab 12.01.2021 folgende Schutzmaßnahmen:
  • Betreten der Kanzlei ausschließlich mit Mund-Nasen-Bedeckung
  • Einsatz Temperaturscanner bei allen Personen, die die Kanzlei betreten
  • Mandantenbesprechungen finden ausschließlich in bestimmten Räumen statt, in denen der vorgeschriebene Mindestabstand eingehalten werden kann. Die Mund-Nasen-Bedeckung sowie regelmäßiges Stoßlüften sind hier Pflicht.
  • Mindestabstand: 1,5 m
  • Büroräume sind so gestaltet, dass jeder Mitarbeiter grundsätzlich einen abgeschlossenen Raum für seinen Arbeitsplatz hat.
  • Sekretariatsbesetzung am Empfang ausschließlich mit Mund-Nasen-Bedeckung
  • Beim Verlassen des Arbeitsplatzes oder Erscheinen einer zweiten Person im Büro ist ebenfalls eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • Zusätzlich finden ab Januar wöchentliche Antigentests für alle Mitarbeiter statt.





Wir bleiben in Kontakt – mit Sicherheit!
  • Alle erforderlichen Belege und Dokumente können Sie uns ggf. über Unternehmen Online oder per E-Mail zur Verfügung stellen. In diesem Zusammenhang bitten wir dringend, die Belege zeitnah zu scannen.
  • Die Unterstützung bei der Beantragung der Überbrückungshilfen II und III und weiterer Corona-Hilfen erfolgt über telefonischen und digitalen Austausch. Frau Stefanie Fastus steht Ihnen hier als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung: Tel.Nr. 07940 9110-29. 
  • Wie im letzten Jahr können wir Termine über das bereits eingeführte Videokonferenzsystem vereinbaren.
  • Je nach Tätigkeitsschwerpunkt haben unsere Mitarbeiter die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten und sind während ihrer Arbeitszeit für Sie erreichbar.  

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