Aktuelle Tipps: März 2022

Steuernummer für Existenzgründer - Elektronische Anmeldung beim Finanzamt erforderlich

Damit Existenzgründer eine Steuernummer erhalten, benötigt das Finanzamt innerhalb eines Monats nach der Unternehmensgründung den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Dieser enthält u. a. die Angaben zu den persönlichen Verhältnissen, zum Unternehmen und zu den zu erwartenden Einkünften beziehungsweise Umsätzen. Bereits seit dem 01.01.2021 müssen einige Fragebögen elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Neu kommt ab dem 01.01.2022 eine elektronische Übermittlungspflicht für den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei Gründung einer Körperschaft nach ausländischem Recht hinzu.

Folgende Fragebögen zur steuerlichen Erfassung stehen für Unternehmensgründungen im Dienstleis-tungsportal der Steuerverwaltung ,,Mein ELSTER‘‘ (unter www.elster.de) nach Registrierung zur Verfügung:
  • Aufnahme einer gewerblichen, selbstständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaft-
    lichen Tätigkeit (Einzelunternehmen)

  • Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft

  • Gründung einer Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft

  • Gründung einer Körperschaft nach ausländischem Recht

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