Aktuelle Tipps: Mai 2013

Bundesrat stimmt Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes zu

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement als Ausdruck einer freiheitlichen Gesellschaft sollen so weiterentwickelt werden, dass sich eine aktive Zivilgesellschaft besser entfalten kann. 

Folgende Regelungen sollen dazu beitragen:
  • Steuerbegünstigten Organisationen und ehrenamtlich und bürgerschaftlich Engagierten wird ein flexiblerer Umgang mit ideellen Mitteln ermöglicht, um dadurch eine dauerhafte Zweckerfüllung sicherzustellen. Zum Einen wird die Mittelverwendungsfrist um ein weiteres Jahr ausgedehnt. Zum Anderen wird durch die Erleichterung der Zuführung der ideellen Mittel in eine freie Rücklage und die Einführung einer Wiederbeschaffungsrücklage die Leistungsfähigkeit der steuerbegünstigten Körperschaften langfristig und nachhaltig gesichert.
  • Die Haftung bei zweckfremder Verwendung von Spenden wird auf die Fälle der grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Schadensverursachung beschränkt.



  •  
  • Die Übungsleiterpauschale und der Ehrenamtsfreibetrag werden um 300 € auf jährlich 2.400 € bzw. um 220 € auf 720 € pro Jahr steigen.



  •  
  • Mitglieder von Vereinsvorständen sind künftig ausdrücklich unentgeltlich tätig. Erhalten sie neben dem Ersatz für tatsächlich entstandenen Aufwand auch Vergütungen für ihre Tätigkeit, ist die Gewährung solcher Leistungen in der Satzung vorzusehen. Vereine haben für entsprechende Satzungsänderungen Zeit bis zum 31.12.2014.

Zurück zur Übersicht