Aktuelle Tipps: Juli 2018

Kindergeld bei Unterbrechung der Ausbildung wegen dauerhafter Erkrankung

Kann ein Kind aus Krankheitsgründen seine Ausbildung nicht fortsetzen und wird das Ausbildungsverhältnis wegen hoher monatlicher Schulgebühren gekündigt, besteht der Kindergeldanspruch fort. Entscheidend ist, so entschied das Finanzgericht Rheinland Pfalz, dass das Kind die Ausbildung fortsetzen will, sobald dies möglich ist. Die Dauer der Unterbrechung muss nicht absehbar sein.

Einem Kind war amtsärztlich bescheinigt worden, an einer Erkrankung aus dem psychiatrischen Formenkreis mit notwendiger fachärztlicher und psychotherapeutischer Behandlung zu leiden. Der Amtsarzt bescheinigte außerdem, dass eine Unterbrechung der Ausbildung aus diesem Grund nachvollziehbar sei. Eine Nachuntersuchung sollte ein Jahr später erfolgen. Das Kind wollte zu diesem Zeitpunkt die Ausbildung fortsetzen.

Hinweis: Andere anerkannte Gründe für eine vorübergehende Unterbrechung, die nicht zum Verlust des Kindergelds führen, sind z. B. Mutterschutz oder unberechtigte Untersuchungshaft.
 

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